von Ingo Fährmann

Demokratische Herrschaftssysteme werden gewöhnlich in mindestens zwei grundlegend verschiedene Formen unterschieden: Präsidialsysteme und parlamentarische Regierungssysteme. Spätestens am 30. Juni 2009 ist in der Mitte Europas ein drittes System entstanden - die Karlsruher Demokratie. An diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht seine Bedingungen für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags erklärt und sich damit über den Willen des Parlaments hinweggesetzt. 

Die wichtigsten Ergebnisse des Urteils:

1. Der europäische Integrationsprozess muss durch den Bundestag ständig begleitet werden. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen auf europäischer Ebene der Zustimmung auf nationaler Ebene bedürfen (so genannte „Integrationsverantwortung“).
2. Das Verfassungsgericht erstellt einen Katalog von Politikfeldern, in denen die EU nicht zuständig ist, die Integration also nicht stattfinden darf. Bestimmte Bereiche des Strafrechts, der Zivilrechtspflege, der Außenwirtschaftsbeziehungen, der Verteidigungspolitik und der sozialen Belange seien so zentral für die Souveränität der Bundesrepublik, dass sie nicht auf die Ebene der EU übertragen werden dürfen.
3. Das Gericht schafft eine neue Klageart: Jeder Bürger kann künftig das Karlsruher Gericht anrufen, um im Rahmen einer „Identitätskontrolle“ überprüfen zu lassen, ob die EU durch einen Rechtsakt die Souveränität Deutschlands verletzt.

Karlsruhe_bundesverfassungsgericht_gnu_wikipedia.de

Insbesondere aufgrund des zweiten Punkts ist das Urteil eine der größten Fehlentscheidung in der Geschichte des Gerichts. Das Gericht war gar nicht zuständig, bestimmte Bereiche zu benennen, die nicht auf europäischer Ebene entschieden werden dürfen. Die Entscheidung über die Kompetenzen der EU fällt natürlich in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs. So entscheiden auch in Deutschland nicht die Landesverfassungsgerichte über die Kompetenzen des Bundes, sondern das Bundesverfassungsgericht!

Ebenso wenig überzeugt die Argumentation des Gerichts. Den Richtern zufolge ist die Souveränität Deutschlands unbedingt zu schützen. Die Souveränität kann aber schon deswegen als Argument nicht überzeugen, weil sie im Wortlaut des Grundgesetzes kein einziges Mal erwähnt ist (im Urteil hingegen mehr als 30 Mal). Die Verfassungsväter und  -mütter haben im Gegenteil die Bundesrepublik in „offener Staatlichkeit“ verfasst. Deutschland sollte von Anfang an in die europäische Gemeinschaft eingebunden sein: „... von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen...“ heißt es in der Präambel des Grundgesetzes. Dieser Gedanke wird an vielen Stellen der Verfassung wieder aufgenommen. Vom Schutz der Souveränität ist hingegen keine Spur im Verfassungstext.

Um die europäische Einigung dennoch nicht zu verhindern, zeigt das Urteil einen Lösung auf: „Es ist allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben...“. Mit einer neuen Verfassung wäre also eine weiterreichende Integration möglich. Spätestens hiermit wird das Urteil  zynisch. Denn was könnte wohl anderes in der neuen Verfassung stehen, als dass Deutschland ein gleichberechtigtes Glied in Europa ist?

Karlsruhe hätte gut daran getan, sich für befangen zu erklären. Schließlich hat es über die Reichweite seines Einflusses geurteilt und sich mit der Identitätskontrolle sogar selbst ein neues Verfahren geschaffen. Und da wohl ein anderer Richter nicht zur Verfügung gestanden hätte (Luxemburg wäre ebenso befangen gewesen), hätte es sich - wie es auch der US-amerikanische Supreme Court in solchen Fällen handhabt - zumindest zurückhalten müssen. (Diesen Übereifer des deutschen Gerichts kritisiert übrigens auch das tschechische Verfassungsgericht, das nur wenig später sein Lissabon-Urteil verkündete.) Mit der eigenen Zurückhaltung hätte das Bundesverfassungsgericht zugleich dem Bundestag den notwendigen Respekt gezollt. Dieser hat alle europäischen Verträge stets mit überwältigender Mehrheit ratifiziert. Somit hat der deutsche Souverän also entschieden, dass die Integration mit den in den Verträgen festgelegten Schritten voranschreiten soll. Im demokratischen System Deutschlands hat also offenbar nicht das Parlament das letzte Wort, sondern das Bundesverfassungsgericht - eine Karlsruher Demokratie eben.

Ingo Fährmann ist seit 2007 im v.h.f. aktiv und zurzeit Rechtsreferendar in einer Göttinger Anwaltskanzlei. Der Artikel gibt die persönliche Meinung des Autors und nicht die des v.f.h. wieder.

Kommentare  

 
#3 RE: 2010-09-06 07:21
Im demokratischen System Deutschlands hat also offenbar nicht das Parlament das letzte Wort, guild wars 2 gold, sondern das Bundesverfassungsgericht - eine Karlsruher Demokratie eben.
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#2 RE: 2010-09-06 07:18
Mit der eigenen Zurückhaltung hätte das Bundesverfassungsgericht zugleich dem Bundestag den notwendigen Respekt gezollt. Dieser hat alle europäischen Verträge stets mit überwältigender Mehrheit ratifiziert.
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#1 RE: 2010-04-11 18:42
Herr Fahrmann,

Sie übersehen das es abseits abstrakter Gesetzgebung auch eine Realität gibt,die es auch zu berücksichtigen gilt.

Die Souveränität Deutschlands ist wichtig und ist der Garant dafür das wir nicht durch Fremdbestimmung in Wirtschaftlichen Fragen über den Tisch gezogen werden.

Oder glauben sie ernsthaft im Europäischen Parlament wären nur dumme blauäugige Jungens,die alle ganz brav und artig sind.
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