2020 soll eine Entscheidung fallen: Reichen freiwillige Maßnahmen der Unternehmen, den Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette vorzubeugen oder muss die Regierung gesetzlich tätig werden, wie im Koalitionsvertrag festgehalten. Die Befragung deutscher Unternehmen im Rahmen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte läuft derzeit. Liegt die Quote bei unter 50%, ist die Politik gefragt. Laut einer aktuellen Studie der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und des Business and Human Rights Research Centres aus London erfüllt bisher kein einziges der 20 größten deutschen Unternehmen die Mindeststandards der 2013 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen, Gewerkschaften und kirchliche Träger haben sich in der Initiative Lieferkettengesetz organisiert, um für ein solches zu werben und den öffentlichen Druck zu erhöhen. Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, nennt die Idee einer Unternehmenshaftung entlang der Lieferkette „absurd“. Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hofft, dass „die Bundesregierung von diesem Unsinn absieht“ und warnt vor den Folgen für die deutsche Wirtschaft. Und auch die Parteien sind geteilt in ihrer Haltung zu einer bindenden Regelung für Unternehmensverantwortung. Der Ausgang des Prozesses ist noch völlig offen.
Wir nehmen die aktuelle Situation zum Anlass, uns mit den verschiedenen Forderungen an die Unternehmen auseinanderzusetzen und das Für und Wider einer gesetzlichen Regelung zu diskutieren. Dazu treffen wir in Berlin Gesprächspartner/innen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Die Veranstaltung findet von Sonntag bis Dienstag statt. Anmeldeschluss ist der 26.01.2020.